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Schneelasten auf Dächer entfernen

Aus gegebenen Anlass weisen wie darauf hin das bei der momentanen Wetterlage jeder Hausbesitzer für Schäden durch Lawinen haftbar gemacht werden kann. Die meisten versicherungen lehnen die Zahlungen für Sach und Personenschäden ab, da der Hausbesitzer eine Räumungspflicht hat. Diese Räumungspflicht schließt dummerweise auch das Dach ein, nun stellt sich die Frage selber aufs Dach gehen oder den Dachdecker ran lassen? Betretten Sie bitte nicht das Dach, selbst gelernte Dachdecker müssen äusserst Vorsichtig sein bei eingeschneiten Dächern, da Lawinen wie bekannt sehr unberechenbar sind.

Zögern Sie also nicht lange und rufen sie uns unter unserem NOTFALLTELEFON 0172/5646521 an.

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